20.08.2026
Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion haben Stadt, Polizei und Zoll 13 Gastronomiebetriebe in Baden-Baden überprüft. Dabei stießen die Einsatzkräfte auf Verstöße unter anderem gegen den Jugend-, Brand- und Lebensmittelschutz. In einem Betrieb durfte anschließend kein Essen mehr ausgegeben werden. Für Aufsehen sorgte zudem der Fluchtversuch eines Arbeitnehmers.
An der gemeinsamen Aktion waren das Amt für Ordnung und Sicherheit und das Umweltamt der Stadt Baden-Baden sowie die Polizei und das Hauptzollamt Karlsruhe mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Rastatt beteiligt.
Die Bandbreite der festgestellten Verstöße war groß. Die Behörden registrierten unter anderem Verstöße gegen den Jugendschutz, das Gaststättenrecht und den Brandschutz. Auch im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen wurden Verstöße festgestellt.
Besonders weitreichende Konsequenzen hatten lebensmittelrechtliche Mängel in einem der kontrollierten Betriebe: Dort untersagten die Behörden die Abgabe von Speisen. In einem weiteren Fall führten Verstöße gegen die Allgemeinverfügung für Shisha-Bars in Baden-Baden dazu, dass die Abgabe von Shishas verboten wurde.
Auch steuerrechtlich hat die Kontrollaktion Folgen. Zwei Steuerstrafverfahren wurden eingeleitet. Im Bereich der Schwarzarbeit stellten die Einsatzkräfte zudem mehrere Sofortmeldeverstöße fest.
Während einer der Kontrollen kam es zu einem Fluchtversuch. Ein Arbeitnehmer versuchte, sich der Prüfmaßnahme zu entziehen. Einsatzkräfte der FKS Rastatt nahmen die Verfolgung auf und konnten den Fluchtversuch nach kurzer Nacheile unterbinden.
Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass die Person zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Hintergrund war eine offene Zahlungsforderung im Zusammenhang mit einem Leistungsmissbrauch zum Nachteil der Agentur für Arbeit.
Mit dem Kontrollabend ist die Arbeit der Behörden noch nicht abgeschlossen. An die Aktion schließen sich umfangreiche Nachermittlungen und weitere Prüfungen an.
Dabei sollen unter anderem die vor Ort aufgenommenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der jeweiligen Unternehmen abgeglichen werden. Darüber hinaus werden weitere Geschäftsunterlagen geprüft.
pm/tm
20.08.2026
Bei einer gemeinsamen Kontrollaktion haben Stadt, Polizei und Zoll 13 Gastronomiebetriebe in Baden-Baden überprüft. Dabei stießen die Einsatzkräfte auf Verstöße unter anderem gegen den Jugend-, Brand- und Lebensmittelschutz. In einem Betrieb durfte anschließend kein Essen mehr ausgegeben werden. Für Aufsehen sorgte zudem der Fluchtversuch eines Arbeitnehmers.
An der gemeinsamen Aktion waren das Amt für Ordnung und Sicherheit und das Umweltamt der Stadt Baden-Baden sowie die Polizei und das Hauptzollamt Karlsruhe mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Rastatt beteiligt.
Die Bandbreite der festgestellten Verstöße war groß. Die Behörden registrierten unter anderem Verstöße gegen den Jugendschutz, das Gaststättenrecht und den Brandschutz. Auch im Zusammenhang mit neuen psychoaktiven Stoffen wurden Verstöße festgestellt.
Besonders weitreichende Konsequenzen hatten lebensmittelrechtliche Mängel in einem der kontrollierten Betriebe: Dort untersagten die Behörden die Abgabe von Speisen. In einem weiteren Fall führten Verstöße gegen die Allgemeinverfügung für Shisha-Bars in Baden-Baden dazu, dass die Abgabe von Shishas verboten wurde.
Auch steuerrechtlich hat die Kontrollaktion Folgen. Zwei Steuerstrafverfahren wurden eingeleitet. Im Bereich der Schwarzarbeit stellten die Einsatzkräfte zudem mehrere Sofortmeldeverstöße fest.
Während einer der Kontrollen kam es zu einem Fluchtversuch. Ein Arbeitnehmer versuchte, sich der Prüfmaßnahme zu entziehen. Einsatzkräfte der FKS Rastatt nahmen die Verfolgung auf und konnten den Fluchtversuch nach kurzer Nacheile unterbinden.
Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass die Person zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben war. Hintergrund war eine offene Zahlungsforderung im Zusammenhang mit einem Leistungsmissbrauch zum Nachteil der Agentur für Arbeit.
Mit dem Kontrollabend ist die Arbeit der Behörden noch nicht abgeschlossen. An die Aktion schließen sich umfangreiche Nachermittlungen und weitere Prüfungen an.
Dabei sollen unter anderem die vor Ort aufgenommenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der jeweiligen Unternehmen abgeglichen werden. Darüber hinaus werden weitere Geschäftsunterlagen geprüft.
pm/tm
Jetzt Newsletter abonnieren und von vielen Vorteilen profitieren!