Kassenpflicht ab 2028: Was auf Unternehmen zukommt

Elektronische Kassen statt offener Ladenkassen, digitale Belege statt Papierbons: Die Bundesregierung will die Kassenführung modernisieren. Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ihre Verkäufe grundsätzlich elektronisch erfassen. Der Digitalverband Bitkom begrüßt das Vorhaben, fordert aber klare und praxistaugliche Vorgaben.
Ab 2028 sollen digitale Belege zum Standard werden. Zugleich plant die Bundesregierung eine elektronische Kassenpflicht für Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz. Foto: ©KI-gestützter Inhalt

23.09.2026

Elektronische Kassen statt offener Ladenkassen, digitale Belege statt Papierbons: Die Bundesregierung will die Kassenführung modernisieren. Ab 2028 sollen Unternehmen mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz ihre Verkäufe grundsätzlich elektronisch erfassen. Der Digitalverband Bitkom begrüßt das Vorhaben, fordert aber klare und praxistaugliche Vorgaben.

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums zur Einführung einer Kassenpflicht und zur weiteren Digitalisierung steuer- und handelsrechtlicher Aufzeichnungen beschlossen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung zu erschweren und gleichzeitig Bürokratie abzubauen.

Kern der Reform ist eine Kassenpflicht ab 2028. Unternehmen und Selbstständige mit mehr als 100.000 Euro Jahresumsatz sollen ihre Verkäufe künftig über ein elektronisches Kassensystem erfassen. In Deutschland gibt es nach Angaben des Bundesfinanzministeriums noch rund 115.000 offene Ladenkassen, bei denen Einnahmen teilweise lediglich handschriftlich dokumentiert werden.

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil erklärt:

„Wir schaffen die Pflicht für Papierbons ab. Digitale Belege werden Standard. Das bedeutet für alle weniger Bürokratie – sowohl für Bürgerinnen und Bürger, als auch für Unternehmen. Mit digitalen Kassen werden alle Umsätze erfasst. Damit verhindern wir Steuerhinterziehung und schaffen faire Wettbewerbsbedingungen. Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind.“

Ausnahmen für kleinere Bargeldgeschäfte

Von der Kassenpflicht ausgenommen werden sollen Steuerpflichtige mit Barumsätzen von weniger als 12.000 Euro im Jahr. Weitere Ausnahmen könnten nach Verabschiedung des Gesetzes per Rechtsverordnung geregelt werden – etwa für Vertrauenskassen auf Selbsternte-Feldern oder bestimmte Formen der Direktvermarktung in der Landwirtschaft.

Auch beim Kassenbon steht eine Änderung an: Ab 2028 soll die Ausgabe von Papierbelegen durch die Bereitstellung digitaler Belege ersetzt werden.

Bitkom fordert klare technische Vorgaben

Der Digitalverband Bitkom unterstützt die grundsätzliche Richtung. Elektronische Kassensysteme könnten Steuerhinterziehung erschweren und zugleich die Digitalisierung im Handel voranbringen. Für Unternehmen bedeute die Umstellung zunächst allerdings zusätzlichen Aufwand.

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder erklärt:

„Ein solches Gesetz wird helfen, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und fairen Wettbewerb zu stärken. Wenn Umsätze verpflichtend elektronisch erfasst werden, lassen sie sich schwerer manipulieren. Gleichzeitig kann die Umstellung die Digitalisierung im Handel voranbringen: Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das weniger Papier, und Belege lassen sich leichter speichern und wiederfinden. Für viele Unternehmen erzeugt die Umstellung zunächst Aufwand. Um den Umstellungsaufwand so gering wie möglich zu halten, müssen die Vorgaben im Gesetz eindeutig und praxistauglich sein und die Unternehmen müssen ausreichend Zeit für die Umsetzung bekommen. Hier muss noch nachgesteuert werden. Es muss unmissverständlich geregelt sein, für wen genau die Kassenpflicht gilt und welche technischen Anforderungen zu erfüllen sind. Statt eines Flickenteppichs aus Insellösungen braucht es einheitliche technische Vorgaben, damit die Systeme nahtlos zusammenarbeiten. Dabei sollten Kassen-, Beleg- und Zahlungsinfrastruktur so konzipiert werden, dass sie reibungslos ineinandergreifen. Wir begrüßen, dass das Bundesfinanzministerium außerdem für mehr Wahlfreiheit beim Bezahlen sorgen will. Zuletzt hatten sich in einer Bitkom-Umfrage 84 Prozent der Menschen in Deutschland dafür ausgesprochen, dass alle Geschäfte gesetzlich dazu verpflichtet werden sollten, neben Bargeld auch mindestens eine elektronische Bezahlmöglichkeit anzubieten. Händlern, Gastronomen und dem Dienstleistungssektor empfiehlt Bitkom, Doppelinvestitionen zu vermeiden und digitale Bezahlmöglichkeiten bei der demnächst anstehenden Umstellung ihrer Kassensysteme vorzusehen.“

pm/tm