Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
14.03.2024
„Wesentliche Forderungen der IHK-Organisation sind leider nicht in den nun final diskutierten Entwurf aufgenommen worden“ – so Hänel weiter.
„Dabei ist die geplante EU-Verpackungsverordnung nur eines vieler Beispiele. Die übermäßige Bürokratie stellt eine erhebliche Herausforderung für unsere Unternehmen dar. Sie müssen sich nicht nur den täglichen betrieblichen Anforderungen stellen, sondern auch noch einen beträchtlichen Teil ihrer Energie auf administrative Aufgaben verwenden. Dies hemmt ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfreude“, so Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald.
Die aktuell geltenden Vorgaben erfordern von Unternehmen eine Registrierung in jedem EU-Land, in dem verpackte Ware in Verkehr gebracht wird. Die Registrierungsverfahren sind jedoch kompliziert und uneinheitlich. Die IHK-Forderung einer EU-einheitlichen Registrierungs- und Lizenzierungssystematik wurde im vorliegenden Entwurf nicht umgesetzt.
Eine Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat sollte – so der Vorschlag der IHK Nordschwarzwald – automatisch von allen anderen EU-Ländern anerkannt werden. Außerdem muss ein digitaler Austausch der Stammdaten möglich sein, um Mehrfachmeldungen und damit unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Eine zentrale Registrierungsstelle in Europa wäre sicherlich eine sinnvolle Alternative zu den 27 nationalen Registrierungsstellen.
Meldepflichten minimieren
Der Dokumentationsaufwand im Verpackungsbereich ist insgesamt noch sehr hoch. Unternehmen melden teilweise identische Zahlen an Registrierungsstellen, Lizenzgeber und halten die Daten zusätzlich in ihrer betrieblichen Dokumentation vor. Dies ist unnötig. Melde- und dokumentationspflichtig sollten zukünftig nur noch die Lizenzgeber direkt an die Registrierungsstellen sein, hier liegen nämlich nach Abschluss eines Lizenzvertrags die Verpackungsmengen und Verpackungsarten eines jeden Inverkehrbringers vor. Parallele Melde- und Dokumentationspflichten bei den Inverkehrbringern verpackter Ware könnten dadurch komplett entfallen. Im Bereich der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen sollten sich die Dokumentationspflichten auf die aus anderen Rechtsbereichen bestehenden Vorgaben beschränken (Rechnungen, Abfallbilanz) und nur auf Anforderung der Vollzugsbehörde offenzulegen. Insgesamt ist der Umfang der Dokumentation auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Europaeinheitlicher, aber bürokratischer
Die Mitglieder des IHK-Umwelt- und Energieausschusses stellen fest, dass man dem Ziel einer europaeinheitlichen Betrachtung im Verpackungsrecht zwar nähergekommen sei, aber sich leider nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern den „größten bürokratischen Aufwand“ geeinigt habe. Dem eigentlichen Ziel der Novelle, nämlich die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle zu erhöhen, im Sinn der Circular Economy mehr Rohstoffe zu recyceln und damit in Europa zu halten, helfe die vorliegende Novelle nicht wesentlich weiter. Zusätzliche nationale Regelungen, wie das Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland oder abweichende Kennzeichnungsregelungen für Verpackungen in Italien oder Frankreich würden ihr Übriges, tun die Bürokratie am Standort Europa zu forcieren und Unternehmen weiter zu belasten.
pm
14.03.2024
„Wesentliche Forderungen der IHK-Organisation sind leider nicht in den nun final diskutierten Entwurf aufgenommen worden“ – so Hänel weiter.
„Dabei ist die geplante EU-Verpackungsverordnung nur eines vieler Beispiele. Die übermäßige Bürokratie stellt eine erhebliche Herausforderung für unsere Unternehmen dar. Sie müssen sich nicht nur den täglichen betrieblichen Anforderungen stellen, sondern auch noch einen beträchtlichen Teil ihrer Energie auf administrative Aufgaben verwenden. Dies hemmt ihre Wettbewerbsfähigkeit und Innovationsfreude“, so Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald.
Die aktuell geltenden Vorgaben erfordern von Unternehmen eine Registrierung in jedem EU-Land, in dem verpackte Ware in Verkehr gebracht wird. Die Registrierungsverfahren sind jedoch kompliziert und uneinheitlich. Die IHK-Forderung einer EU-einheitlichen Registrierungs- und Lizenzierungssystematik wurde im vorliegenden Entwurf nicht umgesetzt.
Eine Registrierung in einem EU-Mitgliedstaat sollte – so der Vorschlag der IHK Nordschwarzwald – automatisch von allen anderen EU-Ländern anerkannt werden. Außerdem muss ein digitaler Austausch der Stammdaten möglich sein, um Mehrfachmeldungen und damit unnötige Bürokratie zu vermeiden.
Eine zentrale Registrierungsstelle in Europa wäre sicherlich eine sinnvolle Alternative zu den 27 nationalen Registrierungsstellen.
Meldepflichten minimieren
Der Dokumentationsaufwand im Verpackungsbereich ist insgesamt noch sehr hoch. Unternehmen melden teilweise identische Zahlen an Registrierungsstellen, Lizenzgeber und halten die Daten zusätzlich in ihrer betrieblichen Dokumentation vor. Dies ist unnötig. Melde- und dokumentationspflichtig sollten zukünftig nur noch die Lizenzgeber direkt an die Registrierungsstellen sein, hier liegen nämlich nach Abschluss eines Lizenzvertrags die Verpackungsmengen und Verpackungsarten eines jeden Inverkehrbringers vor. Parallele Melde- und Dokumentationspflichten bei den Inverkehrbringern verpackter Ware könnten dadurch komplett entfallen. Im Bereich der Geschäftsbeziehungen zwischen Unternehmen sollten sich die Dokumentationspflichten auf die aus anderen Rechtsbereichen bestehenden Vorgaben beschränken (Rechnungen, Abfallbilanz) und nur auf Anforderung der Vollzugsbehörde offenzulegen. Insgesamt ist der Umfang der Dokumentation auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
Europaeinheitlicher, aber bürokratischer
Die Mitglieder des IHK-Umwelt- und Energieausschusses stellen fest, dass man dem Ziel einer europaeinheitlichen Betrachtung im Verpackungsrecht zwar nähergekommen sei, aber sich leider nicht auf den kleinsten gemeinsamen Nenner, sondern den „größten bürokratischen Aufwand“ geeinigt habe. Dem eigentlichen Ziel der Novelle, nämlich die Recyclingquoten für Verpackungsabfälle zu erhöhen, im Sinn der Circular Economy mehr Rohstoffe zu recyceln und damit in Europa zu halten, helfe die vorliegende Novelle nicht wesentlich weiter. Zusätzliche nationale Regelungen, wie das Einwegkunststofffondsgesetz in Deutschland oder abweichende Kennzeichnungsregelungen für Verpackungen in Italien oder Frankreich würden ihr Übriges, tun die Bürokratie am Standort Europa zu forcieren und Unternehmen weiter zu belasten.
pm
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