Oliver Reitz
Direktor des Eigenbetriebs Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim (WSP)
04.09.2024
NIS-2 kommt am 18. Oktober 2024! Bis dahin müssen alle betroffenen Unternehmen diese Europäische Richtlinie erfüllen. Doch welche Unternehmen sind betroffen und welche Vorgaben ergeben sich aus dieser neuen Richtlinie?
Zu diesem Thema bietet der Digital Hub Nordschwarzwald zusammen mit der IHK Nordschwarzwald ein kostenfreies Online Seminar „NIS-2: Zeit zu handeln“, in dem der Referent Rainer Eßig von der DSBE GmbH alle relevanten Fragen beantwortet.
NIS-2 ist die Abkürzung für die Europäische Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) des Europäischen Parlaments mit dem Ziel, das Niveau der Cyberresilienz in der Europäischen Union zu stärken. Diese Richtlinie muss bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt und von da ab von den betroffenen Unternehmen angewandt bzw. erfüllt werden.
Viele Unternehmer werden nun denken, dass es sie nicht betrifft, da sie ja bei der ursprünglichen NIS-Richtlinie nicht unter KRITIS gefallen sind, nicht in der relevanten Branche tätig waren oder nicht die relevante Unternehmensgröße an Mitarbeitern oder Umsatz aufwiesen. Aber genau hier gibt es nun durch NIS-2 einige Änderungen, die den Betroffenenkreis deutlich ausweitet und auch weitere Branchen miteinbezieht. Einige Unternehmen, die NIS-2 erfüllen müssen, werden dies voraussichtlich von ihren Zulieferbetrieben einfordern. Das heißt, dass es auch auf diesem Umweg Unternehmen betrifft, welche selbst NIS-2 gar nicht erfüllen müssten.
Im 1,5-stündigen Online-Event erfahren die Teilnehmenden
– worum es bei der europäischen NIS-2-Richtlinie geht
– welche Unternehmen davon betroffen sind
– warum auch oftmals Zulieferer betroffen sind
– welche Maßnahmen bis Oktober getroffen werden müssen
ZUR AGENDA:
– Grundlagen der NIS-2
– Grundlagen Kritische Infrastruktur
– Betroffene Unternehmen und indirekte Auswirkungen
– Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
– Meldepflicht und Reaktionsstrategie
– Haftungsfragen und Datenschutz
– Cyberversicherungen
– Zusammenfassung und Offene Fragen
Das Online-Seminar “NIS-2: Zeit zu handeln” findet statt am Dienstag, den 10. September 2024, von 10:00 bis 11:30 Uhr.
Link zum Anmeldeformular:
https://podio.com/webforms/19095148/1285352?fields[veranstaltung]=2884780323
Ansprechpartner für Fragen bei der Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald GmbH (WFG) sind:
Daniel Fissl: fissl@nordschwarzwald.de / 07231 154 369 34, Jochen Protzer: protzer@nordschwarzwald.de / 07231 154 369 0 und Thomas Hegenauer: hegenauer@digitalhub-horb.de / 07451 627 716 0
Ansprechpartner für Fragen bei der IHK Nordschwarzwald:
Ribana Deutschle: deutschle@pforzheim.ihk.de / 07452 9301 25
pm / ab
04.09.2024
NIS-2 kommt am 18. Oktober 2024! Bis dahin müssen alle betroffenen Unternehmen diese Europäische Richtlinie erfüllen. Doch welche Unternehmen sind betroffen und welche Vorgaben ergeben sich aus dieser neuen Richtlinie?
Zu diesem Thema bietet der Digital Hub Nordschwarzwald zusammen mit der IHK Nordschwarzwald ein kostenfreies Online Seminar „NIS-2: Zeit zu handeln“, in dem der Referent Rainer Eßig von der DSBE GmbH alle relevanten Fragen beantwortet.
NIS-2 ist die Abkürzung für die Europäische Richtlinie (EU) 2022/2555 zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS) des Europäischen Parlaments mit dem Ziel, das Niveau der Cyberresilienz in der Europäischen Union zu stärken. Diese Richtlinie muss bis zum 18. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt und von da ab von den betroffenen Unternehmen angewandt bzw. erfüllt werden.
Viele Unternehmer werden nun denken, dass es sie nicht betrifft, da sie ja bei der ursprünglichen NIS-Richtlinie nicht unter KRITIS gefallen sind, nicht in der relevanten Branche tätig waren oder nicht die relevante Unternehmensgröße an Mitarbeitern oder Umsatz aufwiesen. Aber genau hier gibt es nun durch NIS-2 einige Änderungen, die den Betroffenenkreis deutlich ausweitet und auch weitere Branchen miteinbezieht. Einige Unternehmen, die NIS-2 erfüllen müssen, werden dies voraussichtlich von ihren Zulieferbetrieben einfordern. Das heißt, dass es auch auf diesem Umweg Unternehmen betrifft, welche selbst NIS-2 gar nicht erfüllen müssten.
Im 1,5-stündigen Online-Event erfahren die Teilnehmenden
– worum es bei der europäischen NIS-2-Richtlinie geht
– welche Unternehmen davon betroffen sind
– warum auch oftmals Zulieferer betroffen sind
– welche Maßnahmen bis Oktober getroffen werden müssen
ZUR AGENDA:
– Grundlagen der NIS-2
– Grundlagen Kritische Infrastruktur
– Betroffene Unternehmen und indirekte Auswirkungen
– Umsetzung der NIS-2-Richtlinie
– Meldepflicht und Reaktionsstrategie
– Haftungsfragen und Datenschutz
– Cyberversicherungen
– Zusammenfassung und Offene Fragen
Das Online-Seminar “NIS-2: Zeit zu handeln” findet statt am Dienstag, den 10. September 2024, von 10:00 bis 11:30 Uhr.
Link zum Anmeldeformular:
https://podio.com/webforms/19095148/1285352?fields[veranstaltung]=2884780323
Ansprechpartner für Fragen bei der Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald GmbH (WFG) sind:
Daniel Fissl: fissl@nordschwarzwald.de / 07231 154 369 34, Jochen Protzer: protzer@nordschwarzwald.de / 07231 154 369 0 und Thomas Hegenauer: hegenauer@digitalhub-horb.de / 07451 627 716 0
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Ribana Deutschle: deutschle@pforzheim.ihk.de / 07452 9301 25
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