13.07.2026
Der Vorfall ereignete sich bereits am vergangenen Mittwoch. Der 65-jährige Mann hatte für einen Flug nach Serbien eingecheckt und wurde im Gatebereich von Einsatzkräften des Zolls kontrolliert. Auf Nachfrage erklärte er, 70.000 Euro Bargeld in seinem Rucksack mitzuführen.
Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Beamten das Geld in einem umfunktionierten Notizbuch. Nach Angaben des Zolls waren sämtliche Seiten entfernt worden, sodass die Geldscheine im Inneren des Buches verstaut werden konnten.
Da sich im Verlauf der Kontrolle keine Hinweise auf Geldwäsche oder andere Straftaten ergaben, durfte der Mann seine Reise mit dem Bargeld fortsetzen. Wegen der unterlassenen Anmeldung leitete der Zoll jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Ihm droht nun ein Bußgeld von bis zu 25 Prozent des mitgeführten Bargeldbetrags.
Wer mit Barmitteln im Gesamtwert von mindestens 10.000 Euro in die Europäische Union ein- oder aus der Europäischen Union ausreist, muss diese schriftlich beim Zoll anmelden. Die Regelung soll nach Angaben der Zollverwaltung dazu beitragen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Formen schwerer Kriminalität zu bekämpfen.
pm/tm
13.07.2026
Der Vorfall ereignete sich bereits am vergangenen Mittwoch. Der 65-jährige Mann hatte für einen Flug nach Serbien eingecheckt und wurde im Gatebereich von Einsatzkräften des Zolls kontrolliert. Auf Nachfrage erklärte er, 70.000 Euro Bargeld in seinem Rucksack mitzuführen.
Bei der anschließenden Kontrolle fanden die Beamten das Geld in einem umfunktionierten Notizbuch. Nach Angaben des Zolls waren sämtliche Seiten entfernt worden, sodass die Geldscheine im Inneren des Buches verstaut werden konnten.
Da sich im Verlauf der Kontrolle keine Hinweise auf Geldwäsche oder andere Straftaten ergaben, durfte der Mann seine Reise mit dem Bargeld fortsetzen. Wegen der unterlassenen Anmeldung leitete der Zoll jedoch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Ihm droht nun ein Bußgeld von bis zu 25 Prozent des mitgeführten Bargeldbetrags.
Wer mit Barmitteln im Gesamtwert von mindestens 10.000 Euro in die Europäische Union ein- oder aus der Europäischen Union ausreist, muss diese schriftlich beim Zoll anmelden. Die Regelung soll nach Angaben der Zollverwaltung dazu beitragen, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Formen schwerer Kriminalität zu bekämpfen.
pm/tm